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Welche Auswirkungen hat die Arzneimittelrichtlinie vom 29.09.2006 auf die Therapie von Typ 2 Diabetikern mit kurzwirksamen Insulin-Analoga?

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte im Rahmen einer Nutzenbewertung kurzwirksamer Insulinanaloga bei Typ 2 Diabetikern die Auffassung vertreten, dass im Vergleich zu Humaninsulin kein Zusatznutzen belegt sei. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte darauf basierend im Februar 2006 einen Beschlussentwurf vorgelegt, der modifiziert vom GBA, auf einer Sitzung am 18.07.2006 verabschiedet und am 28. September 2006 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Somit ist der Beschluss am 29. September 2006 in Kraft getreten.

Gemäß der Arzneimittelrichtlinie sind kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Typ 2 Diabetes mellitus nicht mehr verordnungsfähig, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu kurzwirksamem Humaninsulin verbunden sind. Davon ausgenommen sind:

  • Patienten mit Allergie gegen Humaninsulin,
  • Patienten, bei denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, dies aber mit kurzwirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt und
  • Patienten, bei denen aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit kurzwirksamen Insulinanaloga im Einzelfall wirtschaftlicher ist.

Es ist zu beachten, dass die Arzneimittelrichtlinie ausschließlich auf die Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga bei gesetzlich krankenversicherten Typ 2 Diabetikern bezieht. Bei privat krankenversicherten Patienten ist Humalog® weiterhin uneingeschränkt verordnungs- und erstattungsfähig!

Neupatienten mit Typ 2 Diabetes, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen nun zunächst ein Humaninsulin erhalten.

Gesetzlich krankenversicherte Typ 2 Diabetiker, die bisher Humalog® erhalten haben, müssen grundsätzlich auf Humaninsulin umgestellt werden. In einzelnen Situationen kann Humalog® weiterhin auf Kassenrezept verordnet werden, z. B. wenn eine der Ausnahmen zutrifft oder wenn das Risiko oder die Kosten einer Umstellung zu hoch sind. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt.

Ich habe gehört, dass man bei manchen gesetzlichen Krankenkassen weiterhin eine Verordnung von Humalog® auf Kassenrezept für Menschen mit Typ 2 Diabetes möglich ist. Stimmt das?

Lilly Deutschland schließt Direktverträge für das kurzwirksame Analoginsulin Humalog®

Als erster Insulin-Hersteller hat die Lilly Deutschland GmbH mit gesetzlichen Krankenkassen Direktverträge zu kurzwirksamen Analoginsulinen geschlossen. Mitglieder dieser Krankenkassen können das kurzwirksame Analoginsulin Humalog® und die Mischinsuline Humalog® Mix 25 und Humalog® Mix 50 auch weiterhin auf Kassenrezept ärztlich verordnet bekommen.

Die Direktverträge ersparen Patienten, die bereits auf Humalog® oder Humalog® Mix eingestellt sind, eine medizinisch nicht begründete Umstellung auf Humaninsulin. Darüber hinaus ermöglichen sie denjenigen Patienten, die auch in Zukunft von kurzwirksamen Analoginsulinen profitieren können, den Zugang zu Humalog® und Humalog® Mix. Davon ausgenommen sind die unten aufgeführten Krankenkassen, mit denen keine Direktverträge bestehen.

  • See-Krankenkasse
  • Gemündener Ersatzkasse (GEK) (HZK dazu)
  • KTP BKK
  • BKK ATU
  • Die persönliche BKK
  • BKK Mobil Oil

 

Mitnahme von Insulin auf Flugreisen

Für die Mitnahme von Insulin auf Flugreisen gelten Sicherheitsbestimmungen. Bitte fragen Sie bereits einige Tage vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft nach den geltenden Bestimmungen für die Mitnahme von Insulin, Pens, Nadeln und Messutensilien im Handgepäck. Die Bestimmungen können in Abhängigkeit vom Flughafen, der Fluggesellschaft und auch vom Zielflughafen variieren. Bitte denken Sie daran, auch die Bestimmungen für den Rückflug zu erfragen!

Da Sie die Notwendigkeit der Mitnahme von Insulin und Zubehör darlegen müssen und sich die Sicherheitsbestimmungen basierend auf der aktuellen Gefährdungssituation auch kurzfristig ändern können, ist es immer empfehlenswert, dass Sie ein ärztliches Attest sowie ein ärztliches Rezept mit sich führen. Ein internationaler Diabetikerausweis kann ebenfalls hilfreich sein. Es empfiehlt sich zudem, das Insulin in der Originalverpackung (einschließlich Gebrauchsinformation) mitzuführen.

Wenn Sie während des Fluges Insulin injizieren müssen, sollten Sie die Entsorgung der Kanülen in einer Sammelbox sicherstellen. Auf keinen Fall dürfen Kanülen in Sitztaschen oder auf den Toiletten entsorgt werden.

Wir empfehlen grundsätzlich, eine für den Auslandsaufenthalt großzügig bemessene Menge Insulin mitzunehmen. Das Insulin sollte dabei vorzugsweise im Handgepäck transportiert werden. Die Mitnahme von Insulin im Reisegepäck ist nur eingeschränkt empfehlenswert, da das Insulin im Gepäckraum gefrieren und somit unwirksam werden könnte. 

Für den Fall, dass Sie trotzdem im Ausland Insulin erwerben müssen, sollten Sie ein ärztliches Rezept mit auf die Reise nehmen und vorab beim Hersteller die Verfügbarkeit Ihres Insulins im Zielland erfragen. Bei Fragen zur Verfügbarkeit von Lilly Insulinen im Ausland stehen wir Ihnen telefonisch [(0 61 72) 2 73 22 22 - Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr] oder per Kontaktformular gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch, dass nicht alle Pens in allen Ländern erhältlich sind. Nehmen Sie einen Ersatzpen oder Insulinspritzen in ausreichender Menge mit.

Weitere Tipps zu Diabetes und Reisen finden Sie hier.

Welchen Pen empfehlen Sie für die 3 ml Insulinpatrone von Lilly?
Für alle 3 ml Insulinpatronen von Lilly empfehlen wir den HumaPen Luxura (burgund und champagner) und den HumaPen Luxura HD (dschungelgrün).

Ist es möglich, andere als die von Lilly empfohlenen Pens für die Lilly-Patronen zu verwenden?
Dies ist nicht zu empfehlen, da die Funktion und Dosisgenauigkeit der Pens nicht gewährleistet werden kann.

Welche Nadeln empfehlen Sie für den HumaPen® Luxura und den HumaPen® Luxura HD?
Die Nadeln der Firma Becton Dickinson, z.B. BD Micro-Fine+ 12,7 mm.

Wie oft soll eine Nadel gewechselt werden?
Nadeln zum Insulinspritzen sind Einmalprodukte und sind deshalb nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Für jede Injektion empfiehlt es sich, eine neue Nadel zu verwenden. Jeder Lilly-Pen sollte nur mit einer frisch aufgeschraubten Nadel verwendet werden. Dies stellt Sterilität sicher, verhindert ein Austreten von Insulin, den Eintritt von Luft sowie ein Verstopfen der Nadel.

Warum soll eine Nadel nicht wiederverwendet werden?
Die Nadel kann durch Wiederverwendung abstumpfen, sich verdrehen oder abbrechen. Dadurch wird das Risiko erhöht, dass die Injektionen schmerzhaft werden, die Injektionsstellen zu bluten beginnen und es zu Verletzungen des Hautgewebes kommt, die wiederum eine Aufnahme des Insulins beeinträchtigen.

Wie sollen die Insuline von Lilly gelagert werden?
Bitte lagern Sie die Insuline von Lilly gekühlt zwischen +2°C und +8°C (entspricht der Temperatur im Gemüsefach). Damit sie ihre Wirkung nicht verlieren können, sollen sie nicht eingefroren bzw. extremer Hitze oder direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden.

Wie lange sind die angebrochenen Insulin-Präparate von Lilly haltbar?
Die angebrochenen Insulin-Präparate sind 28 Tage haltbar. Damit ihre Wirkeigenschaften nicht beeinträchtigt werden, sollen sie innerhalb dieser Zeit bei Raumtemperatur (unter 30°C) und nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Wie entstehen Luftblasen in der Insulinpatrone?
Luftblasen in der Insulinpatrone können entstehen, wenn die Nadel nach der Injektion nicht abgeschraubt wird. Hierdurch entsteht eine offene Verbindung nach außen, sodass sich das Insulin bei Temperaturschwankungen zusammenziehen und Luft in die Patrone eindringen kann. Um die Entstehung von Luftblasen in der Insulin-Patrone zu vermeiden, empfehlen wir, die Nadel nach der Injektion abzuschrauben.

An wen soll ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zu den Pens und Insulinen von Lilly habe?
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Diabetesberater/in oder wenden Sie sich an unsere Medizinische Information.