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Abb.1: Zu den regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen gehört auch eine Röntgenuntersuchung der Lunge. |
Patienten, deren Tumor in einem frühen Stadium entdeckt wurde und operiert werden konnte, haben die besten Heilungschancen. Im Anschluss an die Operation und gegebenenfalls weitere Therapien erfolgt die Nachsorge. Sie beinhaltet die Nachuntersuchungen, die psychische sowie soziale Betreuung und Begleitung, das Abwenden und Lindern erkrankungs- oder therapiebedingter Folgen sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Ansprechpartner für alle Fragen zum Umgang mit der Erkrankung ist der Arzt. Er sollte bei Bedarf an Psychologen oder Beratungsstellen verweisen, die auf die Betreuung und Unterstützung von Krebspatienten spezialisiert sind. Der Nachsorgetermin bietet außerdem die Gelegenheit, sozialrechtliche und berufliche Fragen zu besprechen.
Nachsorgeuntersuchungen - warum, wie oft, bei wem?
Auch die Nachsorge koordiniert der Arzt. Mit ihm sollten Sie den genauen Ablauf und alle dazu auftretenden Fragen ausführlich besprechen. Nach der ersten Behandlung werden zunächst in kürzeren, dann in längeren Abständen Nachuntersuchungen durchgeführt. Sie dienen zum einen der Erkennung behandlungsbedürftiger Folgen der Therapie. Zum anderen haben sie das Ziel, einen möglichen Rückfall frühzeitig zu erkennen. Bei Patienten mit fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung steht die Vorbeugung und Behandlung von krankheitsbedingten Symptomen und Komplikationen im Vordergrund. Dazu gehören die Freihaltung der Atemwege, die Schmerzbehandlung, die Behandlung von Ergüssen und von Knochenmetastasen.
Bis auf die Röntgenaufnahmen, die Ultraschalluntersuchungen und ggf. die Bronchoskopien kann der betreuende Hausarzt die Nachsorge durchführen. Wenn allerdings der Verdacht auf einen Rückfall besteht, sollte sie in einer onkologischen Schwerpunktpraxis oder in der Klinik durchgeführt werden.
Nach vollständiger Operation des Tumors, nach Strahlenbehandlung mit kurativer (heilender) Absicht oder nach einer Chemotherapie, die den Tumor vollständig zurückbilden konnte, erfolgt die erste Untersuchung sechs Wochen nach Abschluss der Behandlung in der Klinik. Beim kleinzelligen Bronchialkarzinom finden die Nachuntersuchungen im ersten Jahr engmaschiger statt, weil hier ein früher Rückfall häufiger ist. Der Arzt befragt den Patienten nach dem allgemeinen Befinden, nach Beschwerden wie Atemnot, Husten, Auswurf, Heiserkeit, Gewichtsverlust und Schmerzen, hört Herz und Lunge ab und klopft das Skelett ab. Die Lymphabflusswege am Hals, Schlüsselbein und in der Achselhöhle werden nach vergrößerten Lymphknoten abgetastet.
Nachsorgetermine für Lungenkrebspatienten | |||
Untersuchungen (Können individuell variieren) | Zeit nach Ersttherapie | Nicht-kleinzelliger Lungenkrebs | Kleinzelliger Lungenkrebs |
→ allgemeine Untersuchung → Röntgen → Ultraschall → Laborwerte → ggf. Computertomographie und/oder Bronchoskopie | 1. Jahr | nach 6 Wochen, danach alle drei Monate | alle 6 bis 8 Wochen |
2. Jahr | alle drei Monate | alle drei Monate | |
3.-5. Jahr | aller 6 Monate | alle 6 Monate | |
danach | jährlich | jährlich | |
Zusätzlich erfolgen eine Röntgenaufnahme des Brustraums, eine Ultraschalluntersuchung der Oberbauchorgane und die Bestimmung einiger Blutwerte.
Rehabilitation: Brücke in den Alltag
Um nach der ersten Behandlung körperlich wieder so leistungsfähig wie möglich zu werden und die akuten Auswirkungen der Behandlung zu bessern, haben fast alle Patienten im Anschluss an die Tumorbehandlung Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Rehabilitation. Leistungsträger sind bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen oder die Rentenversicherung. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag. Zur Rehabilitation gehören Maßnahmen der Nachbehandlung in spezialisierten Rehabilitationskliniken („Nachsorgekliniken“) oder ambulante Angebote, gegebenenfalls Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen.
Ob eine stationäre Rehabilitation sinnvoll ist und welche Ansprüche bestehen, lässt sich schon in der Klinik abklären. Die Sozialdienste stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und helfen auch bei der Antragstellung. Seit 2002 gibt es für gesetzlich versicherte Patienten, die bereits entlassen sind, die zentralen Servicestellen REHA. Die nächste Anlaufstelle kann auch bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung erfragt werden.
Weiterführende Informationen zum Thema Lungenkrebs finden Sie in der aktuellen Broschüre Betroffen? - Lungenkrebs. Informationen für Patienten und ihre Angehörigen.
Weiterführende Literaturhinweise:
Quellen:
- Lungenkrebs - ein Ratgeber für Betroffene, Angehörige und Interessierte. Heft 10 aus der Blauen Reihe der Deutschen Krebshilfe (Stand: 12/2011)
- Interdisziplinäre S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin und der Deutschen Krebsgesellschaft: Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms. AWMF-Leitlinien-Register Nr. 020/007 (Stand: 1.2.2010)
- Delbrück, H.: Lungenkrebs - Rat und Hilfe für Betroffene und Angehörige. 5. überarbeitete Auflage. Kohlhammer Verlag, Stuttgart, Juni 2009
- Aulitzky, W.: Handbuch Krebs: Alles zur Vorsorge, Diagnose, Therapiemöglichkeiten und Heilungschancen. Süd-West-Verlag, München 2007.
- Ammon, A., Meyer, D.: Lebenszeit - Zeit zum Leben. Ein Ratgeber für Menschen mit Krebs, W. Zuckschwerdt Verlag, München 2004

