Wo bleibt die Solidarität in der Versorgung von Krebspatienten?

Bad Homburg, 24. März 2011 - 

Das deutsche Gesundheitssystem befindet sich in einer Phase des Umbruchs. In die solidarische Krankenversicherung werden immer mehr Wettbewerbselemente eingefügt. Die Forderung nach mehr Markt im Gesundheitswesen stößt jedoch vielfach auf Bedenken, weil der Wettbewerb primär ökonomisch ausgerichtet ist. Das betrifft auch die medizinische Versorgung von Krebspatienten. Beim bereits 9. Lilly Jahressymposium „Onkologie, quo vadis?“, das in diesem Jahr unter dem Thema „Gesundheit: Marktprinzipien und Solidaritätspflicht, zwei Welten und (k)ein System?“ stand, diskutierten in Berlin mehr als 150 Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Ärzteschaft und Patienten über zwei Tage die aktuellen und grundsätzlichen Fragen der onkologischen Versorgung in Deutschland.

Einen geordneten Wettbewerb um mehr Versorgungsqualität für Krebspatienten denn um mengenlastige Anreizsysteme zur Kostensenkung forderte Hans Qweitzsch, der zum 9. Mal die Veranstaltung für die Lilly Deutschland GmbH eröffnete. Denn bekannt sei meist der Preis aber nicht der Wert für den Patienten und für die Gesellschaft. Der Arzt sei primär Anwalt des Patienten und nicht der Gesellschaft so Qweitzsch.

Das Gesundheitswesen habe sich längst zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt, erklärte der Gesundheitsökonom Professor Friedrich-Wilhelm Schwartz. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung sei Teil einer dynamischen Gesundheitswirtschaft, die einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung leiste. Forderungen angesichts dieser Entwicklung nach mehr Markt im Gesundheitswesen seien allerdings zu einfach, meinte der ehemalige Vorsitzende des Sachverständigenrates der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen. Nach wie vor sei der Staat für die Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung verantwortlich. Um die Prinzipien der Solidarität zu erhalten, müssten Sozialordnung und Wettbewerbsordnung besser aufeinander abgestimmt und bürgernäher werden, forderte Schwartz.

Die Gesundheitssysteme stehen unabhängig davon wie sie sich finanzieren weltweit vor den gleichen Herausforderungen, erinnerte der ehemalige Leiter des Bundesgesundheitsamtes der Schweiz, Professor Thomas Zeltner. Grund dafür sei die zunehmende Komplexität der Gesundheitssysteme, die zu immer mehr Subspezialitäten führe. Die Folge, so Zeltner: Die Ineffizienzen im System würden von Tag zu Tag größer und die Fehlerquoten stiegen. Um einen Ausweg zu finden, müsse das Vertrauen in lokale Lösungen gestärkt werden. Denn die Erfahrung zeige, dass kleine Gemeinschaften mit knappen Gütern vernünftiger umgehen, erklärte Zeltner.

Mehr Zusammenarbeit in der onkologischen Versorgung

Für mehr Flexibilität bei den Vertragsformen und für ein Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivverträgen plädierte auch der ehemalige Leiter der Abteilung für die Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium, Franz Knieps. Um das Gesundheitswesen zukunftssicher zu gestalten, forderte er mehr kooperative Versorgungsformen insbesondere im spezialärztlichen Bereich. Hoch spezialisierte Medizin könne nicht mehr von Einzelpraxen geschultert werden, meinte Knieps. Bei der Honorierung der Leistungen sollte es sowohl im ambulanten und im stationären Bereich, wie auch in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung einheitliche Vergütungsregeln geben. Auch müsse sich das Gesundheitswesen stärker auf die soziodemografische Entwicklung mit einer Zunahme von chronischen und schweren Erkrankungen einstellen. Das betreffe nicht nur die Medizin, sondern auch Rehabilitation und soziale Betreuung, betonte Knieps.

Um die Versorgung von Krebspatienten in einer älter werdenden Gesellschaft zu verbessern, wurde vor drei Jahren von der Bundesregierung und zahlreichen weiteren Organisationen ein Nationaler Krebsplan ins Leben gerufen, berichtete der Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft, Dr. Johannes Bruns. Eines der wichtigsten Ziele des Nationalen Krebsplans sei die Erreichung von mehr Transparenz durch Etablierung einer aussagekräftigen onkologischen Qualitätsberichterstattung für Ärzte in Kliniken und Praxen, für Krankenkassen und Politiker sowie für Patienten. Das erleichtere insbesondere den Patienten die nötige Orientierung.

Eine entscheidende Rolle spielten dabei Krebsregister, erklärte Dr. Monika Klinkhammer-Schalke, Vorstand des Kooperationsverbunds Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister. Mit Hilfe der Krebsregister werde die Versorgung transparent. Das trage zusammen mit den Behandlungsleitlinien zu einer Verbesserung der Versorgung in den Kliniken und in den Praxen bei. Krebsregister ermöglichten aber auch eine Bewertung der Behandlungsergebnisse, erklärte Klinkhammer-Schalke. Um voneinander lernen und interdisziplinär arbeiten zu können, müssten Behandlungsergebnisse neutral gemessen und an die Behandler zurückgemeldet werden. Krebsregister seien die Monitore der regionalen Versorgung, sie unterstützten die regionale Versorgung und förderten die Qualitätssicherung, betonte Klinkhammer-Schalke. Der Nationale Krebsplan fordert ein Nationales Krebsregister, ein seit Jahrzehnten nicht erreichtes Ziel.

Um die Meldedisziplin in den Ländern zu verbessern und eine Vollständigkeit der Datenerhebung zu erreichen, müsse jetzt der Gesetzgeber aktiv werden, forderte in diesem Zusammenhang der Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft Professor Werner Hohenberger. Ziel sei der bundesweite Ausbau und die Harmonisierung der epidemiologischen und klinischen Krebsregister. Dies sei entscheidend, denn nur Qualität senke unnötige Kosten.

Nutzenbewertung braucht Zeit

In einem Gutachten mit dem Titel „Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie“, das das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen des Nationalen Krebsplans in Auftrag gegeben hatte, und das Anfang des Jahres offiziell der Öffentlichkeit übergeben wurde, werden eine Reihe konkreterMaßnahmen zur Sicherstellung einer effizienten und evidenzbasierten Arzneimittelversorgung in der Onkologie vorgeschlagen. Dabei gehe es auch um die Finanzierung von hochpreisigen onkologischen Arzneimitteln sowie um deren Nutzen im Versorgungsalltag, berichtete Professor Gerd Glaeske, der das Gutachten fachlich geleitet hatte. Mit dem Inkrafttreten des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG), das eine Nutzenbewertung neuer Arzneimittel unmittelbar nach der Zulassung vorsieht, sei jedoch eine neue Situation entstanden, räumte Glaeske ein. Um einen patientenorientierten Nutzen und insbesondere einen Zusatznutzen gegenüber anderen Therapien feststellen zu können, brauche es mehr Zeit, mehr als das AMNOG vorsehe.

Keine Kostenlawine durch onkologische Medikamente

Die verbreitete Meinung, dass neue teure onkologische Medikamente zu einer Kostenlawine im Gesundheitswesen führen, ist nach Darstellung von Professor Bertram Häussler, Vorsitzender der Geschäftsführung des IGES Instituts, nicht richtig. Nach einer Studie seines Instituts werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Krebsarzneimittel von 3,1 Milliarden Euro im Jahr 2009 um jährlich etwa 200 Millionen Euro auf 3,8 Milliarden Euro im Jahr 2013 wachsen. Der Anteil der Krebsmittel an den gesamten Arzneimittelausgaben werde sich damit von 9,4 auf 9,7 Prozent erhöhen, erklärte Häussler. Der Grund: Die Krebsmedikamente werden nur bei wenigen Patienten angewendet. Zwar lägen die Kosten pro Behandlung manchmal im fünfstelligen Bereich. Angesichts der kleinen Patientenzahlen seien die Ausgaben in der Summe jedoch vergleichsweise eher gering. Eine Kostenlawine durch teure Krebsmittel habe es weder in der Vergangenheit gegeben, noch werde sie in den kommenden vier Jahren eintreten, prognostizierte Häussler in seiner nationalen Studie.

Am Ende des zweitägigen Symposiums im Plenum und aktiven Arbeitsgruppen mit vielen regen Rede- und Diskussionsbeiträgen zeigte sich, dass angesichts der knappen finanziellen Mittel im Gesundheitswesen auch in der Onkologie ein verantwortlicher Umgang mit den Ressourcen notwendig ist, um eine qualitätsgesicherte Versorgung auch in Zukunft flächendeckend gewährleisten zu können. Innovative onkologische Arzneimittel stellen jedoch bis auf weiteres keine Gefahr für die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Um die Versorgung von Krebspatienten zu verbessern, müssen die Ziele des Nationalen Krebsplans zügiger umgesetzt werden. Hierzu bedarf es mehr zielgerichtetem Engagement in der Gesellschaft, insbesondere von Patienten, Leistungserbringern und Onkologen, wenn nötig aber auch gesetzgeberische Maßnahmen.