Transparenzkodex

Mit dem Transparenzkodex der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) hat sich die pharmazeutische Industrie in ganz Europa freiwillig zur Offenlegung von geldwerten Leistungen an Angehörige der Gesundheitsberufe und Organisationen des Gesundheitswesens verpflichtet.

Eine bestmögliche klinische Versorgung erfordert das Wissen, die Erfahrung und die Zusammenarbeit von zahlreichen Fachgruppen wie Ärzten, klinischen Forschern, Pflegepersonal, medizinisch-technisches Fachpersonal, Apothekern, Herstellern neuer Medikamente und medizinischer Technologien. Aus dieser fachlichen Zusammenarbeit der Experten ergeben sich entscheidende Vorteile:

  1. Der Zugang zu neuen wirksamen Arzneimitteln wird ermöglicht.

  2. Durch wissenschaftliche Fort- und Weiterbildung wird sichergestellt, dass die Medikamente richtig angewendet werden.

  3. Erfahrungen aus der Praxis tragen zur laufenden Verbesserung von Therapien bei bzw. schaffen Erkenntnisse über bisher noch ungelöste Gesundheitsprobleme.

Ziel dieser Transparenzinitiative ist es, das Vertrauen der Patienten und der Öffentlichkeit in das Gesundheitswesen weiter zu stärken und ein besseres Verständnis für die wichtige und notwendige Zusammenarbeit zwischen den Angehörigen der Fachkreise sowie den Gesundheitseinrichtungen und der pharmazeutischen Industrie zu fördern. Letztendlich kommt diese Zusammenarbeit vor allem Patienten zugute, die von der Verbesserung der Patientenversorgung, den Fortschritten in der klinischen Praxis und der Entwicklung neuer Therapien profitieren.

Über den Kodex

Lilly als pharmazeutisches Unternehmen und als Mitglied der Europäischen Vereinigung der pharmazeutischen Industrie (EFPIA) hat sich dazu verpflichtet, den EFPIA-Transparenzkodex sowie den FSA-Kodex der deutschen pharmazeutischen Industrie umzusetzen:

  • Die Offenlegung der geldwerten Zuwendungen wird jährlich erfolgen, der Berichtszeitraum umfasst ein Kalenderjahr und erfolgt erstmals im Jahr 2016, rückwirkend für das Jahr 2015.

  • Die Offenlegungspflicht umfasst geldwerte Leistungen in Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, Veranstaltungen, Spenden und Förderungen und Dienst- und Beratungsleistungen.

  • Als Leistungsempfänger werden die Angehörigen der Fachkreise und die Gesundheitseinrichtungen angeführt. Für eine individuelle Offenlegung ist nach deutschem Datenschutzgesetz vorab das Einverständnis von den jeweiligen Leistungsempfängern einzuholen. Für den Fall, dass keine Einverständniserklärung vorliegt, veröffentlicht Lilly die Leistungen in zusammengefasster Form.


Weitere Informationen zum FSA-Transparenzkodex finden Sie auf der 
FSA-Webseite.
Bei Fragen zur Umsetzung des FSA-Transparenzkodex bei Lilly wenden Sie sich bitte an 
Transparenz@lilly.com.
Vertreter der Medien wenden sich bitte direkt an die 
Lilly Pressestelle

Die Veröffentlichung der Lilly-Filialen aus den EFPIA Mitgliedsländern finden Sie hier.

Mann und Frau im Labor.

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